Nichtstaatliche Gewaltakteure und das Humanitäre Völkerrecht
In innerstaatlichen Konflikten sind Zivilisten zwar prinzipiell durch Bestimmungen des humanitären Völkerrechts geschützt. In der Praxis ist ein solcher Schutz aber nur unzureichend gewährleistet - gerade auch, weil zunehmend nichtstaatliche Akteure am Konfliktgeschehen teilnehmen. Wie aber nichtstaatliche Gewaltakteure von der Notwendigkeit überzeugt werden können, humanitäre Standards einzuhalten, war lange Zeit unklar. Anhand von zwei detaillierten Fallstudien, der LTTE in Sri ...